AGB

AGB

Stand: Dezember 2023
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Börger GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma

Börger GmbH
Benningsweg 24
46325 Borken-Weseke
Deutschland

Telefon: +49 2862 91 03 – 0

1. Geltungsbereich, Informationen, Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten zwischen uns und unseren Kunden ausschließlich.

(2) Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Unternehmer als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, findet nicht statt.

     (a) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB jede 
     natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
     Personengesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH), die bei Abschluss
     eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
     beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist
     eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu
     erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

     (b) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 13 BGB jede
     natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, dass
     weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
     zugerechnet werden kann. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der
     Bestellung des Kunden gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für
     gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf
     sie hinweisen müssten.

(3) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(4) Ist der Kunde Unternehmer: In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

(5) Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gelten die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als dass wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(6) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

(7) Bei Unternehmergeschäften finden handelsrechtliche Vorschriften Anwendung.

2.  Vertragsschluss – Angebot – Zahlung – Qualitätsbeschreibung – Abtretungsverbote

(1) Auf Anfrage des Kunden bei uns, vereinbaren wir, wenn erforderlich, mit dem Kunden einen Termin - auch vor Ort - zur Beratung des individuellen Auftrages. Damit ist noch kein Vertrag zustande gekommen. 

(2) Ein durch uns erstelltes Angebot oder Kostenvoranschlag ist freibleibend. Eine erfolgende Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar, welches wir innerhalb von 14 Tage ab Zugang annehmen können. Ein Vertrag kommt, soweit es keine besondere Vereinbarung gab, mit dem Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

(3) Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

(4) Sofern der suggerierte und in dem Angebot dargelegte Auftrag durch den Kunden nicht erteilt wird, steht es uns frei, eine angemessene und ortsübliche Gebühr für die Erstellung des Angebots oder Kostenvoranschlags zu erheben. Diese Gebühr wird jedoch vor der Erstellung des Angebots mit dem Kunden abgestimmt.

(5) Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne jeden Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ein. Die rechtzeitige Zahlung ist nur dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist auf einem unserer Geschäftskonten zu dessen endgültiger freier Verfügung eingegangen ist.

(6) Ab Verzug wird die offene Forderung bei Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Sofern es sich bei den Kunden um einen Unternehmer handelt, wird die offene Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Wird ein höherer Zinssatz durch Inanspruchnahme von Bankkrediten etc. nachgewiesen, sind wir jedoch berechtigt, den höheren Zinssatz geltend zu machen.

(7) Bei Überschreitung der Zahlungsfristen durch einen Kunden der Unternehmer ist, verfallen Rabatte und sonstige Vergütungen und werden der Faktur hinzugerechnet.

(8) Wir behalten uns vor, technische Verbesserungen und durch Weiterentwicklung bedingte Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Sofern solche während der Annahmefrist eines von uns unterbreiteten Angebots erfolgen, so gilt der Vertrag durch uns auch als erfüllt, sofern wir das Produkt in der technisch verbesserten und weiterentwickelten Form liefern. Wir sind nicht verpflichtet, Konstruktionsänderungen und technische Verbesserungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen, sofern die bereits ausgelieferten Produkte nicht mangelhaft sind.

(9) Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(10) Durch uns gemachte Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Eine genauere Probe zu Materialeignungen ist vorher explizit zu erfragen.

(11) Wir sind nicht verpflichtet Aktualisierungen von Software nach Kauf von elektronischen Geräten durchzuführen oder nachzuliefern, sofern dies nicht individualvertraglich von uns zugesichert wurde. Dem stimmt der Kunde ausdrücklich zu.

(12) Sofern der Kunde uns Betriebsdaten und Verarbeitungssätze übermittelt, sind wir nicht verpflichtet die Daten und Verarbeitungssätze inhaltlich zu überprüfen. Die Daten- und Verarbeitungssätze werden lediglich im Rahmen des Auslegungsprozesses von uns eingepflegt.

(13) Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Beschreibungen, die durch uns erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum und wir bleiben Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte. Sie dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben werden. Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und urheberrechtlichen Verwendungsrechte an allen Zeichnungen und Unternehmensunterlagen vor.

(14) Die bestellte Ware wird grundsätzlich ohne gesonderte Schutzvor­richtungen ausgeliefert. Dem Vertragspartner verbleibt die Möglichkeit, derartige Schutzvorrichtungen gesondert auf seine Kosten bei uns zu bestellen.

(15) Vertragliche Ansprüche sind seitens des Auftraggebers ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar, soweit nicht die Regelung des § 354a HGB greift.

3. Aufrechnung – Zurückbehaltungsrecht

(1) Ist der Kunde Unternehmer, so ist er zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder die Forderungen unstreitig sind.

(2) Als Kunde ist der Unternehmer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferung – Lieferfristen – Abnahme – Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab unseren Lagerstätten. Eine gewünschte Lieferung erfolgt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

(2) Als Liefertermin gilt der in der Auftragsbestätigung von uns genannte Termin zuzüglich einer Nachlieferungsfrist von 10 Tagen. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Der Liefertermin wird um die Zeit verschoben, während die vom Kunden für die Herstellung oder Lieferung zu beschaffenden Unterlagen, insbesondere alle notwendigen Genehmigungen, Freigaben, Einfuhrlizenzen, Einfuhrgenehmigungen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne und Zeichnungen sowie vereinbarte Sicherheiten nicht vollständig vorlagen oder vorliegen.

(3) Die von uns angegebenen Preise verstehen sich bei Lieferung in Euro (innerhalb Deutschlands) zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zusätzlich zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(4) Sofern bei Warenlieferungen in das EU-Ausland die Transportverantwortlichkeit beim Kunden liegt, verpflichtet sich dieser, uns die nach den geltenden deutschen Rechtsvorschriften erforderlichen Nachweise (z. B. Gelangensbestätigung, Weiße Spediteurbescheinigung oder CMR-Frachtbriefe) unverzüglich, vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt zur Verfügung zu stellen.

Sofern der Kunde dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, behalten wir uns vor, dem Kunden deutsche Umsatzsteuer in Höhe des jeweils anzuwendenden Steuersatzes auf den Rechnungsbetrag nachzuberechnen. Entsprechendes gilt für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, auf die deutsches Recht keine Anwendung findet, soweit die lokalen Rechtsvorschriften entsprechende Nachweise fordern, sowie für Lieferungen ins Drittland, bei denen der Kunde für die Ausfuhranmeldung verantwortlich ist.

(5) Der jeweilige Kunde ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Termine und Fristen nicht eingehalten werden können.

(6) Sollte sich die Lieferung oder die Leistungserbringung um mehr als vier Monate ab Vertragsschluss verschieben und sich zusätzlich die Kosten für Löhne, Material, Verpackungsmaterial, Fracht, Steuern oder Abgaben zwischenzeitlich erhöht haben, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der vorgenannten Kostenfaktoren angepasst werden. Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung oder Leistung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). Ändert sich der Preis demnach um mehr als 5 % gegenüber dem vertraglich vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir an einem Preiserhöhungsverlangen trotz Ankündigung der Rücktrittsabsicht des Kunden festhalten.

(7) Wird die Ware durch den Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgenommen, sind wir berechtigt, eine angemessene Abnahmefrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen entstandenen Schaden geltend zu machen.

(8) Der Kunde ist nach Überschreitung des o.g. Liefertermins angehalten uns schriftlich unter Fristsetzung aufzufordern, unsere Leistung zu bewirken. Nur soweit wir eine solche Nachfrist schuldhaft verstreichen lassen, ist der Kunde berechtigt von dem Kaufvertrag zurückzutreten.

(9) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht - sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt - die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person (z.B. Spediteur) über. Ist eine Abnahme vereinbart, bestimmt diese den Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

(10) Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages können wir 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt uns, wie etwa auch bei Sonderanfertigung die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

5. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Corona, Pandemien, berechtigen uns, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z.B. unverschuldete Betriebsstörungen, oder Transportverzögerungen oder –unterbrechungen, unverschuldeter Rohstoff- oder Energiemangel, gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.

(2) Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Rügepflicht

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort, im Falle der Selbstabholung bei ihrer Übernahme sofort auf seine Kosten zu untersuchen und Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder Empfangsquittung/Auslagerungsnote zu vermerken, und mindestens die Ware nach äußerer Beschaffenheit zu prüfen.

(2) Die Rüge hat bei offensichtlichem Mangel oder bei der Untersuchung gemäß dem ersten Absatz des Punktes VI. sichtbaren Mangel, bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung/Abholung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. Übernahme erfolgt.

(3) Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, hat die Rüge bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen zwei Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Abholung/Übernahme oder soweit vereinbart der Abnahme.

(4) Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Telefax detailliert zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus.

(5) Eine Reklamation ist ausgeschlossen, sobald der Kunde die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet, weiterverkauft oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.

(6) Nicht form- und fristgerecht gerügte Ware gilt als genehmigt und abgenommen.

7. Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern finden die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen Anwendung.

(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

(3) Es gibt grundsätzlich im Hause keine Garantie. Sollten wir eine solche dennoch bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt, und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.

(4) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungs-beschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletz-ung), nur

     (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
     Gesundheit,

     (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
     (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
     Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
     Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist
     unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
     eintretenden Schadens begrenzt.

(5) Die ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Eine Gewährleistung erfolgt nicht, wenn gelieferte Gegenstände und Sachen durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt werden oder bei Abnutzung und Verschleiß. Gleiches gilt bei unsachgemäßem Einbau von Bauteilen oder Einbau mangelhafter Bauteile durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten.

(7) Wir übernehmen keine Gewähr für Fehlplanungen, Konstruktionsfehler und fehlerhafte Maße und Betriebsbedingungen des Kunden oder eines durch den Kunden beauftragten Dritten.

(8) Der Kunde hat unsere Leistungen und Lieferungen vor Weitergabe zu überprüfen und gegenzulesen und dabei die gesetzlichen und technischen Vorrausetzungen insbesondere der DIN und VDE-Richtlinien zu beachten. Dem Kunden obliegt es, dies unverzüglich zu rügen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(9) In anderen Fällen des Verzuges mit Ausnahme bei höherer Gewalt (s. Punkt V.) wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Auf-wendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

8. Verjährung

(1) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - 1 Jahr, bei gebrauchten Sachen und Aus-tauschteilen 6 Monate ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit ihr.

(2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Ist der Kunde Verbraucher, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(3) Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat dieser die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen, falls die gelieferten Gegenstände gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(4) Sofern das Eigentum von uns an den Vorbehaltsgegenständen infolge Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947, 948 BGB) erlischt, so gehen die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Kunden an den vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Fakturaendbetrags der Vorbehaltsgegenstände zu der Summe der Fakturaendbeträge der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftrecht des Kunden an den Gegenständen an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

(5) Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Beschreibungen, die durch uns erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum und wir bleiben Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte. Sie dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben werden. Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und urheberrechtlichen Verwendungsrechte an allen Zeichnungen und Unternehmensunterlagen vor.

(6) Der unternehmerische Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

10. Fernabsatzverträge

(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist (Definition s. I. Abs.2 b) und es sich bei dem geschlossenen Vertrag um einen Fernabsatzvertrag (Definition s. Abs. 2) handelt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Absätze 3 und 4. Auf übrige Verträge finden die nachfolgenden Absätze 3 und 4 keine Anwendung.

(2) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienst-leistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Alters-versorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

Widerrufsbelehrung:

Verbraucher haben das folgende

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Börger GmbH, Benningsweg 24, D-46325 Borken-Weseke, E-Mail: info(at)boerger.de, Telefax: +49 28 62 91 03 - 46 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

(1) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Firma

Börger GmbH
Benningsweg 24
D-46325 Borken-Weseke
E-Mail: info(at)boerger.de
Telefax: +49 28 62 91 03 - 46

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) /erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

11. Gerichtsstand – anwendbares Recht – Streitbeilegung

(1) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand das für den Unternehmenssitz in Borken-Weseke zuständige Gericht. Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

(3) Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.  Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

12. Exportkontrolle

(1) Der Kunde verpflichtet sich, folgende Geschäfte in jedem Fall zu unterlassen:

     (a) Geschäfte mit Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die auf
     einer Sanktionsliste nach EG-Verordnungen oder US-Exportvorschriften
     stehen, oder den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen
     widersprechen.

     (b) Geschäfte mit Embargo-Staaten, die verboten sind.

     (c) Geschäfte, für die die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt.

     (d) Geschäfte, die im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischer
     Endverwendung erfolgen könnten.

(2) Der Kunde wird uns unverzüglich und unaufgefordert schriftlich Mitteilung geben, wenn er von einem Verstoß gegen vorstehende Pflichten oder von einem entsprechenden Verdacht Kenntnis erlangt.

(3) Verletzt der Kunde die vorstehenden Verpflichtungen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleibt unberührt.

(4) Der Kunde wird uns alle für die Ausfuhrgenehmigung ggfls. notwendigen Informationen für den Genehmigungsprozess beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach Aufforderung bereitstellen.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.